
Praxis für manuelle Medizin und Sportphysiotherapie
Standort Franziskanerhof
Franziskanerhof 1a
50321 Brühl
02232 942713
leitung@physio-sonnenberg.de
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Alles zu Ihrem Termin:

Praxis für Physiotherapie im Marienhospital
Standort Marienhospital
Mühlenstrasse 21
50321 Brühl
02232 9509424
News:
Teletherapie
Ihr direkter Draht zu uns. Sie können nicht zu uns kommen? Wir sind auch auf diesem Weg stets für Sie da. Ob Beratung, Feedback oder Anleitung in Kombination mit hochwertigen Videos zur Bewegungs-, und Trainingstherapie. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier:
Physiotherapie & Corona:
01.11.2020. Wir sind für Sie da!
Mit neuem Hygienekonzept Dank modernster Technik! Alle Standorte sind mit wissenschaftlich geprüften Raumluftreinigern ausgestattet. Somit können mit Viren belastete Aerosole vollständig und dauerhaft aus der Luft gefiltert und eliminiert werden. mehr erfahren:
Infektionsschutz im Video:
Analysen:
Vermessung der Wirbelsäule
Gehen Sie den Ursachen von Rückenbeschwerden auf den Grund und lassen Sie ihre Wirbelsäule strahlenfrei und zuverlässig vermessen. Die dreidimensionale Darstellung der Dysbalancen der Beweglichkeit hilft Beschwerden zu verstehen.
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Vibrationstraining:
“Das Gerät ist ein Highlight!”
Mehr Erfolg durch individuelles medizinisches Schwingungstraining mit dem neuen Wellengang med. Trainieren Sie in nur 15 -minütigen Einheiten an Ihrem ganz persönlichen Trainingsziel.
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Unsere Partner:
Gemeinsam für Sie stark!
Weil interdisziplinär einfach besser ist. Ein Netzwerk aus engagierten Ärzten, Therapeuten und Technologiepartnern. Eine Übersicht über unsere Partner erhalten Sie auf der folgenden Seite.
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Ihr Termin bei uns
Hier finden Sie alles, was Sie rund um Ihren Termin wissen sollten.
02232 942713
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Öffnungszeiten
Praxis Franziskanerhof:
Mo-Do: 07:00 – 20:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Praxis Marienhospital:
Mo,Do: 08:00 – 20:00 Uhr
Di: 08:00 – 16:00 Uhr
Mi: 08:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Praxis Franziskanerhof
Mit der KVB:
KVB Linie 18, ca. 10 Minuten Fußweg ab Brühl Mitte
Mit der Bundesbahn:
Bahnhof Brühl, ca. 10-15 Min Fußweg durch den Schloßpark
Autobahnanschluß:
A 553 Abfahrt Brühl Ost, ca. 10 Min
Eingabe Navigationsgerät:
Brühl, Franziskanerhof 1
Parkhaus Franziskanerhof
Die Praxis hat einen direkten Zugang zum Parkhaus. Das Parkhaus hat von 07:30 – 19:30 Uhr geöffnet. Nach 19:30 können Sie das Parkhaus ebenfalls verlassen, wenn Ihre Behandlungszeit die Öffnungszeit überschreitet.

Praxis Marienhospital
Mit der KVB:
KVB Linie 18, ca. 5 Minuten Fußweg ab Brühl Mitte
Mit der Bundesbahn:
Bahnhof Brühl, ca. 15 Min Fußweg durch den Schloßpark
Autobahnanschluß:
A 553 Abfahrt Brühl Ost, ca. 10 Min
Eingabe Navigationsgerät:
Clemens-August-Straße 30
Lageplan: Klick hier
Parkhaus am Krankenhaus
Die Praxis erreichen Sie vom Parkhaus am Krankenhaus innerhalb 2 Gehminuten Richtung Nebeneingang.

Ihr erster Termin
Was Sie bei Ihrem ersten Termin dabei haben sollten:
- die ärztliche Verordnung
- die Krankenkassenkarte
- ein Handtuch
- ärztliche Befunde, wenn vorhanden
- aktuelle Röntgen- oder MRT Bilder
- Fragebogen – nach vorheriger Absprache
Fragebögen zum Download finden Sie hier. Wir bitten um Verständnis, dass wir Handtücher nicht lagern können.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Absage von Terminen sollte 24h vorher erfolgen. Nicht wahrgenommene Termine ohne rechtzeitige vorherige Absage werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Werden Termine unverschuldet nicht rechtzeitig abgesagt, so fällt die Entscheidung im Einzelfall zu Ihren Gunsten.
Gesetzliche Heilmittel
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist über die Heilmittelrichtlinie geregelt. Wesentlicher Bestandteil der Heilmittelrichtlinie ist der Heilmittelkatalog. Er beschreibt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen (Diagnosengruppen) im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen. Gesetzliche Heilmittel stellen eine Basisversorgung dar und unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Wichtige Aspekte zur Terminierung des Rezeptes:
- der Beginn der Behandlung unterliegt einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung
- gesetzliche Heilmittel sind zuzahlungspflichtig, der Betrag ist bei Behandlungsbeginn zu entrichten
- wir haben eine gesetzliche Prüfpflicht, nicht korrekt ausgefüllte Rezepte können nicht angenommen werden
- beachten Sie die rechtzeitige Terminierung von Folgerezepten
- bei geplanten operativen Eingriffen ist eine frühzeitige Terminierung der Nachbehandlung dringend empfohlen
Privatverordnungen
Entgegen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht keine vertragliche Vereinbarung zwischen PKV und Heilmittelerbringer. In diesem Fall kommt es zwischen Patient und Leistungserbringer direkt zu einen Vertragsverhältnis. Hierbei gibt es keine Gebührenordnung, wie etwa die GOÄ – die ärztliche Gebührenordnung. Die Höhe der Behandlungskosten wird über die Honorarvereinbarung geregelt (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.
Im Zusammenhang mit beihilfefähigen Höchstbeträgen treten immer wieder Fragen auf. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Merkblatt “Beihilfefähige Höchstbeträge” im Downloadbereich.
Für weitere Fragen und ausführlichere Darstellungen rund um das Thema “Privatpreise” empfehlen wir Ihnen die Seite privatpreise.de.